Kfz-Wiederzulassung in Kirchen
Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Kirchen wieder am Straßenverkehr teilnehmen? Über unseren Online-Service beantragen Sie die Wiederzulassung voll digital. Ihr bisheriges Kennzeichen kann in der Regel direkt weiterverwendet werden.
Wiederzulassung online starten →Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Kirchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV-Bericht)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeugdaten und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Nachweis der Hauptuntersuchung sowie eVB-Nummer hinterlegen
- 3Antrag online bestätigen und Gebühren entrichten
- 4Siegelplaketten und aktualisierte Papiere per Post empfangen
Zuständige Zulassungsstelle Kirchen
Landkreis Altenkirchen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Lindenstr. 157548 Kirchen-Sieg
Rheinland-Pfalz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:00, Mo-Mi 13:30-16:00, Do 13:30-18:00
Kontakt
- Telefon:
- 02741-688-810
- E-Mail:
- vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Wiederzulassung in Kirchen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Kirchen. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
